Tierarztpraxis Lautenschläger

GOT

NEUE GEBÜHRENORDNUNG (GOT) AB HERBST 2022

Liebe Tierfreunde, sehr geehrte Kunden,

Tierärzte sind verpflichtet, die Kosten einer tierärztlichen Behandlung nach der bundeseinheitlichen Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) abzurechnen. Aufgrund der veralteten GOT (aus dem Jahre 1999) sind derzeit tierärztliche Behandlungen in Deutschland ca. 20 – 200 % günstiger als im europäischen Vergleich.

Die GOT wurde nun nach 23 Jahren überarbeitet und angepasst. Fehlende Leistungen wurden in die GOT eingepflegt, bekannte Leistungen präzisiert und auch die Preise wurden in der neuen GOT an die Entwicklungen der letzten Jahre angepasst.

Die neue GOT tritt am 22. November 2022 in Kraft und wird Preisaufschläge mit sich bringen.

Was bedeutet das für Sie als Kunde?

Die Anpassung der Gebührenordnung gilt für alle Tierärzte und somit auch für uns.

In welcher Höhe sich die Preise für Sie ändern werden, prüfen wir gerade. Tendenziell kann man sagen, dass die Kosten für Untersuchung, Behandlung und Dinge wie Röntgen und Ultraschall eher moderat steigen werden, während die Kosten für Operationen, Dokumentationen und Laborarbeiten stärker ansteigen werden.

Was können Sie als Tierbesitzer tun?
Während es in vielen europäischen Nachbarländer üblich ist, eine Tierkrankenversicherung abzuschließen, tun wir uns in Deutschland noch recht schwer damit. Dabei sind die monatlichen Raten erschwinglich, bleiben recht stabil im Preis und schützen vor ungeplanten teuren Sonderausgaben Tierkrankenversicherungen decken im Regelfall alle wichtigen Behandlungen und oft auch Vorsorge wie Impfung etc. ab. Besonders wichtig ist auch die Übernahme von Kosten bei Operationen und die Inanspruchnahme von Notdiensten nachts und am Wochenende, die sehr teuer werden können.

Sprechen Sie uns gerne für weitere Informationen an.

Mit herzlichen Grüßen

Ina Lautenschläger