Neue Gebührenordnung (GOT) seit Herbst 2022
Liebe Tierfreunde, sehr geehrte Kunden,
wir Tierärzte sind verpflichtet, die Kosten einer tierärztlichen Behandlung nach der bundeseinheitlichen Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) abzurechnen.
2022 wurde die GOT nach 23 Jahren überarbeitet und angepasst. Fehlende Leistungen wurden eingepflegt, bekannte Leistungen präzisiert und die Preise an die Entwicklungen der letzten Jahre angepasst und aktualisiert.
Was bedeutet das für Sie als Kunde?
Die Anpassung der GOT gilt für alle Tierärzte und somit auch für uns.
Die Kosten für Untersuchung, Behandlung und Dinge wie Röntgen und Ultraschall sind in der GOT 2022 eher moderat angestiegen, während die Kosten für Operationen, Dokumentationen und Laborarbeiten stärker gestiegen sind.
Was können Sie als Tierbesitzer tun?
Tierkrankenversicherungen, wie sie in vielen europäischen Nachbarländer bereits üblich sind, können helfen, dass Sie im Falle einer schweren Erkrankung die hohe Therapiekosten an die Tierkrankenversicherung weitergeben können. Früh angefangen sind die monatlichen Raten erschwinglich, bleiben recht stabil im Preis und schützen vor ungeplanten teuren Sonderausgaben.
Als Tierbesitzer kann man individuell wählen, welchen Versicherungsschutz man sich wünscht. Im Regelfall decken Tierkrankenversicherungen alle wichtigen Behandlungen und oft auch Vorsorge wie Impfung etc. ab. Besonders wichtig ist auch die Übernahme von Kosten bei Operationen und die Inanspruchnahme von Notdiensten nachts und am Wochenende, die sehr teuer werden können. Des weiteren gibt es die Option der jährlichen Selbstbeteiligung oder die prozentualen Selbstbeteiligung auf die einzelne Tierarztrechnung. Zähne und eine Reiseversicherung können oftmals als Option dazugebucht werden.
Sprechen Sie uns gerne für weitere Informationen an.
Mit herzlichen Grüßen
Ina Lautenschläger